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Effolderbach

975 Jahre sind seit der urkundlichen Ersterwähnung Effolderbachs im Jahre 1034 vergangen. Wie alt die Siedlung aber in Wirklichkeit ist, kann man nicht genau sagen. Geht man von der Namensbildung aus, so dürfte die Ortsgründung ins 6. bis 9. Jahrhundert einzuordnen sein. Allerdings gibt es auch Flurnamen, die an die Kelten zurückerinnern, und im Wald lässt eine Reihe von Hügelgräbern darauf schließen, dass die Erstbesiedlung Effolderbachs sogar noch früher stattfand.

Der Apfelanbau, der bis zum Anfang unseres Jahrhunderts eine wichtige Rolle in Effolderbach spielte, ist frühestens seit Ende des 17. Jahrhunderts, mit Sicherheit jedoch seit einer Rodung des "Feldges Hains" Anfang des 18. Jahrhunderts, nachweisbar.

Effolderbach

 

Sein Reichtum an Apfelbäumen, so gehen verschiedene Theorien, war es auch, der bei der Namensgebung des Ortes Pate stand. "Apfelbaum am fließenden Wasser" oder etwas ähnliches dürfte die Bezeichnung "Effolderbach" ursprünglich bedeutet haben. Interessante Funde aus der Geschichte Effolderbachs kamen vor einigen Jahren bei der Durchführung der Kanalisation ans Licht. Im Aushub der Nidderstraße wurden Reste einer Wasserleitung aus Holzrohren aus dem frühen Mittelalter gefunden. Wesentlich älter waren jedoch einige gefundene Speer- und Pfeilspitzen.

Leider gibt es aus der Zeit vor 1034 keine schriftlichen Dokumente, die Aufschluss über die frühe Vergangenheit Effolderbachs geben könnten. Die erste urkundlich gesicherte Erwähnung des Ortes findet sich 1034, als es sich wahrscheinlich im späteren Besitz des Bistums Worms befand, dessen Vogtei, wie die Gerichtsbarkeit in der angrenzenden Cent Glauberg, den Büdinger Herren unterstand. Seit dieser Zeit bestehen Anrechte der Büdinger Herren und ab 1231 ihrer Nachfolger, der Ysenburger, an Effolderbach, außerdem der Herren von Breuberg, dann Eppstein und später Stolberg und von Hessen, als den Erben der Grafen von Nidda-Ziegenhain.

So ist Effolderbach seit seiner datierbaren Geschichte ein "mehrherrisches" Dorf gewesen, das zwar im Landgericht Ortenberg lag, aber eine eigene Gerichtsbarkeit ausbildete. Diese lag in den Händen der jeweils anteiligen Landesherren. Über Jahrzehnte geführte Gerichtsbücher geben Auskünfte über Verwaltung und Verträge. So wurde 1528 beschlossen, dass jeweils ein ortansässiger neutraler Schultheiß, je ein Statthalter der drei Landesherren, je drei Schöffen, ein Schreiber und ein Landknecht für ein Jahr im dreijährigen Wechsel Gemeinde und Gericht vorstanden und Einkünfte und Bußen je zu einem Drittel abführten.

Eine Ordnung von 1708 sah gemeinsame Verwaltung von Patronat und Wildbann vor, während der Ort, wie auch die Fluren und Waldungen, in drei Teile aufgeteilt waren. Jeder Ortsteil erhielt seine besonderen Ordnungen, dass Gebots- und Verbotsgewalt, Landfolge, Fronden und Steuern dem Kompetenzbereich der jeweiligen Herren zugeordnet waren. Verurteilte mussten ihre Strafe jeweils dort absitzen, wo der Statthalter amtete; in Ortenberg für Stolberg, in Lißberg für Hessen und in Leustadt als Lehnsträger des Ysenburger Anteils.

Einmal im Jahr wurde gemeinschaftlich eine Grenzbegehung durchgeführt, und 1751 wurden Steine gesetzt, von denen einige noch heute zu finden sind. Am "lichten Platz, wo der dreiherrische Stein steht", begann die Begehung der Grenzen nach Ranstadt, Mockstadt, Leustadt, Stockheim und Selters. Es wurden dreieckige Sandsteine gesetzt, die jeweils auf der dem Ort zugewandten Seite das Herrschaftswappen tragen, dazu die Jahreszahl 1751 und eine fortlaufende Nummerierung.

Eine lange Zeit bestand die gemeinsame Regierung ohne Störungen, bis sich aus der unterschiedlichen Auslegung der Rechte der einzelnen Anteiler Unstimmigkeiten ergaben. Die Dreiteilung Effolderbachs als Folge der ehemaligen Lehns- und Herrschaftsanteile ist in der Einteilung des Dorfes noch heute zu erkennen. Die Häuserzeile nach Leustadt zu gelegen war Leustädter Besitz, die Häuser und das Gelände zum Wald hessisch und der Ortsteil nach Selters zu Stolberger Anteil. Wo heute der Springbrunnen steht, war der Stein, an dem sich die dreiherrischen Statthalter und die Gemeindevertretung trafen, um die Grenzbegehungen durchzuführen. 1806 fiel der Stolberger Besitz in Effolderbach an das Land Hessen und 1816 die Ysenburger Anteile.

Im 17. Jahrhundert haben die Effolderbacher Untertanen aufgrund einer Auseinandersetzung zwischen Stolberg, Hessen und Leustand eine zeitlang überhaupt keine Abgaben geleistet. Eine Praxis, die heute kaum vorstellbar wäre! Standhaftigkeit bewiesen die Effolderbacher 1663, als sie sich in einmütiger Weise vor ihren der Hexerei und Zauberei angeklagten Pfarrer Johann Ludwig Grieß stellten. Sie setzten den Gerichtentscheid durch, dass "nicht der Pfarrer, sondern der üble Verleumder und elende Schwätzer so lange zu karzerieren sei, bis er wiederriefe". Eine Haltung und Entscheidung, die in der damals so hexenwütigen Zeit wahrhaft bemerkenswert ist.

Die "Männerkerb", ein traditionsgemäß nach Silvester veranstaltetes Effolderbacher Brauchtum, erfreut sich noch heute unter der örtlichen Männerwelt größter Beliebtheit. Woher das außergewöhnliche Spektakel eigentlich kommt, weiß niemand so genau. Vermutlich stammt es aus der Zeit, als Effolderbach noch dreigeteilt war und die mit Bürgerrechten ausgestatteten Einwohner vor den jeweiligen Obrigkeiten ihren Zusammenhalt zeigen wollten. Heute werden an der "Männerkerb" die frisch vermählten oder neu zugezogenen Männer rituell in die Gemeinschaft der "Efflebächer Strumpkappe" aufgenommen. Was sich anschließend in der alten Schule abspielt, hat kein weibliches Auge jemals erblickt.

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