Sperrmüll
Sperrmüll aus privaten Haushaltungen sind Einrichtungsgegenstände einer Wohnung. Es sind Abfälle, die wegen ihrer Ausmaße, ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in einen Restmüllbehälter passen, beziehungsweise diesen beschädigen oder dessen Entleerung erschweren könnten.
Zum Sperrmüll gehören Einrichtungsgegenstände einer Wohnung sowie Abfälle, die wegen ihrer Ausmaße, ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in den Restmüll passen.
Wie zum Beispiel Möbel, Truhen, Bettgestelle, Matratzen, Federbetten, Lattenroste, Regale, Leitern, Teppiche und Teppichböden, Bodenbeläge, Fahrräder, Dreiräder und Roller, Kinderwagen, Koffer, Bügelbretter und Gardinenstangen.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
Kfz- Zubehörteile, Motorräder sowie Abfälle von Bau- und Umbauarbeiten. Ebenso gehören Türen, Fenster, Glastische und sonstige Glasteile, Rohre, Sanitäreinrichtungen und Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter, Elektro- und Elektronikgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Verpackungsmaterialien, Gartenabfälle, Schadstoffe, Farben, Lacke, Decken, Geschirr, Leuchten sowie Kartons oder in anderen Behältnis verpackte Kleinteile sowie Restmüll nicht zum Sperrmüll.
Genauso sind Gegenstände, die größer als 2,20 Meter x 1,50 Meter x 0,75 Meter oder schwerer als 70 Kilogramm kein Sperrmüll
Diese Güter werden nicht mitgenommen!
Die Maximalabfuhrmenge beträgt 3 Kubikmeter!
Der angemeldete Sperrmüll ist zum vorgegebenen Abholtermin bis 06.00 Uhr morgens auf dem Gehweg bereitzustellen.
Auf Privatgelände abgestellter Sperrmüll kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht mitgenommen werden
Es entstehen Ihnen folgende Kosten:
Anmeldegebühr in Höhe von 10,-- €
Gewichtsgebühr von 3,-- je angefangene 10 kg Sperrmüll
Anmelden können Sie die Sperrmüllentsorgung telefonisch bei Frau Gaudeck oder mit folgendem Formular
Alternativ haben Sie die Möglichkeit den Sperrmüll auf dem Recyclinghof zu den Öffnungszeiten zu entsorgen.