Neuwahlen einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes
Für das Schiedsamt in Ortenberg stehen die Neuwahlen einer Schiedsfrau/ eines Schiedsmannes an.
Das Schiedsamt ist zuständig für Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist interessierten Personen mit Wohnsitz in Ortenberg die Möglichkeit zu geben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und dann für fünf Jahre für den Schiedsamtsbezirk Ortenberg als Schiedsfrau oder Schiedsmann ehrenamtlich tätig zu sein.
Bewerberinnen oder Bewerber sollten das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 75 Jahre sein. Weiterhin ist im Bewerbungsprozess die Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann nicht sein, wer
• nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt,
• unter Betreuung steht (in Brandenburg: Personen, die unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen),
• geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten betreibt, z.B. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte Notare. Auch bei der Polizei im Vollzugsdienst tätige Beamten können nicht gewählt werden.
Die weiteren Voraussetzungen für die Eignung zum Amt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes können im Internet unter www.schiedsamt.de nachgelesen werden.
Interessierte Einwohner bitten wir, sich spätestens bis zum 01. Juli 2024 beim Magistrat der Stadt Ortenberg, Hauptamt, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, schriftlich zu bewerben. Die Bewerbung kann auch elektronisch unter erfolgen.