Briefwahlunterlagen ausreichend frankieren!
Am 8. Oktober ist Landtags- und Landratswahl in Hessen und die Wahlbenachrichtigungen sind an alle Wahlberechtigten unterwegs bzw. bei vielen schon angekommen. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann man Briefwahl beantragen. Bei der Beantragung von Briefwahl ist es unerlässlich, dass der Brief, sofern er mit der Post verschickt wird, ausreichend frankiert wird. Es häufen sich bei derzeit Post etliche Briefe, die nicht frankiert wurden.
Da bei den meisten der Absender fehlt (aufgrund des Briefgeheimnisses darf der Brief auch nicht einfach geöffnet werden), müssen diese Briefe über einige Umwege, die mehrere Wochen dauern können, wieder an die Besitzer zurück ermittelt werden.
Da kann es für die Beantragung bereits zu spät sein. Daher eine Bitte: Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragen, frankieren Sie diesen Brief ausreichend. Briefwahlanträge, die direkt in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden, müssen natürlich nicht frankiert werden.
Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch nach längerer Zeit noch nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unser Wahlamt unter 06046/8000-14 oder 8000-44.