Verbot von Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und Seen
Durch die anhaltende Trockenheit ist es im Wetteraukreis ab sofort verboten, aus Bächen, Flüssen und Seen Wasser zu entnehmen. Lediglich das Schöpfen geringer Mengen mit Handgefäßen bleibt weiterhin erlaubt. Dieses Verbot gilt bis zum 30. November dieses Jahres, sofern es nicht früher außer Kraft gesetzt wird. Es gilt auch für Bürger, deren Grundstücke an die Gewässer angrenzen, sowie für Personen, die diese Grundstücke nutzen dürfen. Vorhandene Entnahmevorrichtungen wie Schläuche oder Pumpen müssen aus den Gewässern entfernt werden. Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte).