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Das Ortenberger Freibad ist für alle geschlossen


Es sind zwar noch zwei schöne Tage, die eventuell nutzbar gewesen wären, aber Fragen des Gesundheitsschutzes haben das Urteil maßgeblich mitgeprägt, dass die Entscheidung des Magistrates konsequent umgesetzt wurde.
Eine Überlegung einigen ehrenamtlich engagierten Menschen noch eine Verlängerung zu gönnen ist nicht umsetzbar. Eine Entscheidung für alle noch offen zu lassen, ebenso nicht. Wir haben über die digitalen Buchungen eindeutig einen Überblick aus welchem Einzugsbereich die Besucher kommen. Die hohen Inzidenzen in der Region und insbesondere in Richtung Hanau und Offenbach haben uns veranlasst, die Fürsorgepflicht und den Infektionsschutz über das Sportvergnügen zu stellen.
Schwimmen ist gesund und für sich keine Gefahr. Wenn aber ein Schwimmbad geöffnet ist und viele Menschen kommen, ist insbesondere die Infektionsgefahr in den innenliegenden, schlecht belüfteten Toiletten ein möglicher Infektionsherd.
Da Kinder mehrheitlich nicht geimpft sind und wir klare Regeln brauchen, hat der Magistrat entschieden das Freibad zu schließen.
So haben die Bademeister drei Tage Zeit im Außenbereich aufzuräumen und ab Donnerstag, wenn es regnet, die Innenarbeiten zum Saisonende abzuschließen.
Damit kann auch der Bauhof entlastet werden. In Ortenberg sind schließlich immer noch in 10 Stadtteilen Hochwasserschäden aus dem Januar und Juni zu beseitigen.
Viele Schwimmer haben kein Verständnis dafür, dass schon geschlossen wurde.
Der Magistrat wird für das nächste Jahr Veränderungen beraten, damit es nicht mehr zu diesen Diskussionen über das Saisonende kommt.
Eine Überlegung kann sein, einen Schwimmverein zu etablieren. In einem Verein an den die Trägerschaft für eine kommunale Einrichtung übertragen werden kann, können die Vereinsmitglieder in eigener Verantwortung entscheiden.
Diese Lösung wird seit Jahren im Höchster Schwimmverein in Frankfurt erfolgreich praktiziert.
Ortenberg hat im Bereich der Kindergärten seit rund 20 Jahren ebenfalls ein Beispiel, wo kommunale Aufgaben an einen Elternverein übertragen wurden.
Solange aber der Magistrat die Verantwortung hat, bittet die Bürgermeisterin um Verständnis, dass im Rahmen der Aufgaben und Finanzverantwortung so entschieden wurde.

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Veröffentlichung

Mo, 06. September 2021

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