Schriftgröße:
Kontrast:
 
Altes Rathaus Ortenberg - (c) Dennis Mänche | zur StartseiteGemeinsam einheitlich - Wir wechseln zum Ident-ZählsystemJobangeboteBanner_KitaBergheim | zur StartseiteLißberg | zur StartseiteGelnhaar | zur StartseiteAltstadt Ortenberg | zur StartseiteEffolderbach | zur StartseiteSelters | zur StartseiteUsenborn | zur StartseiteWippenbach | zur StartseiteHofladen Rauher Berg | zur StartseiteBleichenbach | zur StartseiteKurzurlaub im Ortenberger Schwimmbad | zur Startseite
Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hinweis zu den reduzierten Umsatzsteuersätzen in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Für Leistungen der Stadt Ortenberg, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte wie folgt:

 

Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einer Gebühr von 2,14 Euro je Kubikmeter, eine Gebühr von 2,10 Euro je Kubikmeter. Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale
Satzungsänderung die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert.
Der Ablesezeitraum für die jährliche Berechnung der Gebühren endet in der zweiten Jahreshälfte 2020, sodass der gesamte Jahresverbrauch dem dann geltenden reduzierten Steuersatz von 5 % unterliegt (unterjährige Eigentumswechsel ausgenommen).
Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.

 

Die Umsatzsteuersenkung bei der Wasserlieferung wird automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

 

Ortenberg, im Juli 2020

gez. Pfeiffer-Pantring

Bürgermeisterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 22. Juli 2020

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Kontakt

Stadtverwaltung Ortenberg
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg

 

Tel: 06046 8000-0
Fax: 06046 8000-80
Mail:

Wetter

Wetter