Kostenübernahmen
Für Kinder aus einkommensschwächeren Familien haben Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme der Kinderbetreuungskosten sowie der Kosten für die Mittagsverpflegung zu stellen.
Kostenübernahme Mittagsverpflegungsgebühren (Leistungen aus dem Bildungspaket)
Für Eltern, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Gesetz beziehen, ist der Wetteraukreis zuständig. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter Wetteraukreis: Bildungs- und Teilhabepaket
Für Eltern, die Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) beziehen, ist das Jobcenter Wetterau zuständig. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter Geldleistung (jobcenter-wetterau.de)
Kostenübernahme Betreuungsgebühren durch den Wetteraukreis
Familien können von der Fachstelle Familienförderung des Wetteraukreises eine Unterstützung erhalten, wenn das Familieneinkommen unter der individuell ermittelten Einkommensgrenze liegt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter
Wetteraukreis: Kinderbetreuungskosten in Kita / Schule
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Amt.